Verbrennungen
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Zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung von Krankenhausbetten für Schwerbrandverletzte
Die Aufgaben der "Zentralen Anlaufstelle für die Vermittlung von Betten für Schwerbrandverletzte" (ZA-Schwerbrandverletzte) in der Bundesrepublik Deutschland werden seit September 1999 von der Einsatzzentrale/Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg durchgeführt.
Telefon +49 (0) 40 42851 - 3998 oder +49 (0) 40 42851 - 3998
Eine Verbrennungsverletzung, die ein bestimmtes Maß überschreitet, hat für den betroffenen Organismus nicht nur örtlich begrenzte Konsequenzen. In Abhängigkeit vom Ausmaß der unmittelbaren Schädigung kann es sekundär zu Kreislaufschock und entzündlichen Allgemeinreaktionen des Körpers (SIRS, Sepsis) kommen, die im schlimmsten Fall mit Funktionsverlust anfänglich unbeteiligter Organe (z. B. akutes Nierenversagen) verbunden sind.
Notfallmaßnahmen bei Verbrennungen
Bei schweren Verbrennungen, die mehr als 10 Prozent (bei Kindern 5 Prozent) der Körperoberfläche betreffen, müssen die Betroffenen unbedingt sofort in eine Spezialklinik transportiert werden. Das gilt insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern. Sie sollten auch bei geringeren Verbrennungen in einer Spezialklinik behandelt werden.
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